VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGNEN
1. Angebote
Angebote der M&S Gebäudetechnik GmbH, in der Folge kurz als M&S bezeichnet,
sind freibleibend und unverbindlich und sind samt allen zugehörigen Beilagen, soweit
diese nicht vom jeweiligen Kunden/Auftraggeber/An fragerln der Folge kurz als Kunde
bezeichnet, stammen, Eigentum des Anbieters. Bestandteil des Anbotes sind Angaben
und Pläne des Kunden, auf Grund derer das Angebot erstellt wird sowie Text des
Kostenvoranschlages, Pläne und Erläuterungsbericht von M&S.
Die Preise des Anbotes verstehen sich nur für den Fall der Ausführung der gesamten
angebotenen Anlage, bei ununterbrochener Montage und anschließender
Inbetriebsetzung.
Alle baulichen Nebenarbeiten für den Einbau der angebotenen Anlage, insbesondere
alle aus baulichen Gründen notwendigen Nebenleistungen, sind im Anbot nicht
enthalten.
Falls ein Anbot nicht zur Auftragserteilung führt, behält sich M&S das
Rückforderungsrecht für das Anbot samt allen zugehörigen Beilagen vor. Vom Kunden
eingesandte Urkunden, Pläne oder Zeichnungen werden nur über Wunsch und auf
Kosten des Kunden zurückgestellt. Kommt ein Auftrag nicht zustande, ist M&S
berechtigt, nach drei Monaten ab Anbotstag die Anbotsunterlagen zu vernichten.
2. Auftragsannahme / Umfang
Aufträge werden für M&S erst durch dessen schriftliche Bestätigung verbindlich.
Umfang der Lieferung und Preise richten sich ausschließlich nach dem
Annahmeschreiben von M&S. Alle im Bestätigungsschreiben nicht enthaltenen
früheren Abreden sind ungültig. Abänderungen des Auftragsinhaltes oder der
gegenständlichen Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie aller sonstigen
Vereinbarungen sind für M&S nur soweit verbindlich, als diese von ihm schriftlich
anerkannt werden.
Nicht verbrauchte Materialien bleiben im Eigentum von M&S. Die den Auftrag
unterfertigende Person haftet in jedem Fall persönlich für die bestellten Leistungen von
M&S, dies auch dann, wenn die bezughabende Rechnung von M&S, aus welchen
Gründen immer, auf eine andere juristische oder natürliche Person ausgestellt wird.
3. Preise
Die Preise gelten ab Betriebsstätte oder Lager von M&S, exklusive Verpackung und
Fracht. Sie sind erstellt auf Basis der zur Zeit der Anbotsstellung bestehenden
Kalkulationsunterlagen. Falls während der Ausführung eines Auftrages eine Änderung
der Lohn- und Materialkosten eintritt, welche nicht vom Willen vom M&S abhängt, ist
M&S berechtigt, eine Preisberichtigung vorzunehmen, soweit, die‘ ‚für die Erhöhung
maßgebenden Umstände im Anbot umschrieben sind. Eine Anbotsberichtigung
unterbleibt, wenn die neuen Preise nicht eine Erhöhung von mindestens 3 % bewirken.
Diesfalls ist M&S berechtigt, nach den zur Zeit der Lieferung gültigen bzw. errechneten
Tagepreisen abzurechnen.
Amtliche Gebühren für die Prüfung der Anlagen werden im Umfang der tatsächlichen
Kosten mit dem Aufschlag für Warenumsatzsteuer und Stempelgebühren gesondert in
Rechnung gestellt.
4. Stundenlohnarbeiten
Für anfallende Arbeiten im Stundenlohn gelten die im Anbot enthaltenen Sätze für
bau leiten den Monteur, Monteur und Helfer; soweit diese Sätze im Anbot nicht
enthalten sind, gelten die zur Zeit der Leistung von M&S in seinen
Betriebsräumlichkeiten angeschlagenen und in Gültigkeit stehenden Sätze. Zuschläge,
Reisekosten, Landzulagen, Zehrgelder, Montage-, Erschwernis-, Schmutz- und
Gefahrenzulagen usw. richten sich nach den zur Zeit der Leistung in Geltung
stehenden kollektiwertraglichen Bestimmungen.
5. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht von diesen Bedingungen abweichend schriftlich vereinbart, versteht sich
die Preisstellung netto Kassa, ohne Skonto, zahlbar 50 % Akonto- bei Bestellung, die
weiteren Zahlungen nach Baufortschritt, Leistungsausweis, Teil- bzw.
Schlussrechnung. Im Falle des Verzuges ist M&S berechtigt vom aushaftenden Betrag
Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. zu berechnen.
Wechsel, Schecks, Bankgarantien etc. werden von M&S nur zahlungshalber und nicht
an Zahlungsstatt angenommen.
Der Kunde verpflichtet sich im Falle des Verzuges alle mit der Einbringung des
Kaufpreises/Werklohnes samt aller Neben fordern n gen verbundenen Mahnspesen,
Barauslagen und sonstigen Kosten eines Rechtsanwaltes in tarifmäßiger Höhe gem.
dem jeweiligen Rechtsanwaltstarif in voller Höhe zu ersetzen und M&S in jedem Fall
aus den daraus resultierenden Kosten schad- und klaglos zu halten.
6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung der gesamten Forderung samt sämtlichen
Nebenforderungen steht M&S Eigentumsvorbehalt an sämtlichen gelieferten und
abnehmbaren Materialien und Gegenständen zu. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der
Kunde das gelieferte Werk/Gegenstände auf den vollen Wert gegen sämtliche Risiken
einschließlich auf Feuer zu versichern und die Versicherungssumme zu Gunsten von
M&S zu vinkulieren. Sofern M&S nicht explizit Gegenteiliges erklärt, bleibt der Vertrag
auch bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch M&S aufrecht und ist
M&S weiterhin berechtigt, vom Kunden die Bezahlung des gesamten
Werklohnes/Kaufpreises zu begehren.
7. Gegenforderungen
Der Kunde ist nicht berechtigt, fallige Zahlungen an M&S wegen behaupteter
Gegenforderungen (z.B. Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche)
zurückzuhalten. Gegen Ansprüche von M&S können nur fällige Gegenforderungen
des Kunden aufgerechnet werden, die unbestritten oder gerichtlich festgestellt sind.
8. Stornogebühr
Sollte ein Vertrag aufgrund Annahme- und/oder Leistungsverzuges des Kunden
aufgelöst werden, so ist M&S berechtigt, unabhängig vom Verschulden des Kunden
eine Stornogebühr in Höhe des entgangenen Gewinnes, zumindest jedoch in Höhe
von 20 % des Nettoauftragswertes geltend zu machen, darüber hinausgehende
Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
9. Versand / Verpackung
Versand, Lieferung und Verpackung erfolgen auf Rechnung und Gefahr des
Kunden. Eine Transportversicherung erfolgt ausschließlich über Wunsch und auf
Kosten des Kunden. Packmittel werden nicht zurückgenommen.
10. Lieferzeit
Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt erst ab
Eingang aller zur Erledigung des Auftrages erforderlichen kaufmännischen und
technisch geordneten sowie endgültigen Angaben und Erklärungen des Kunden
und ist ferner von der Einhaltung der vor Lieferung zu erfüllenden
Zahlungsbedingungen abhängig.
Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehen Hindernisse auf Seiten von M&S
oder dessen hauptsächlicher Unterlieferanten entbinden M&S von der Einhaltung
der vereinbarten Lieferzeit ohne Schadenersatz- und Rücktrittsrechte des Kunden
zu begründen.
Verzögert sich die Lieferung oder Montage durch Gründe die in der Sphäre des
Kunden liegen, so sind M&S hierdurch erwachsende Kosten wie beispielsweise
Wartezeit der Arbeiter, Reisespesen etc. zu den geltenden Sätzen zu vergüten.
11. Gewährleistung/Schadenersatz
M&S leistet für die erbrachten Werke bzw. die gelieferten Gegenstände abweichend
von der gesetzlichen Regelung für die Dauer von sechs Monaten Gewähr.
Die Vermutung der Mangelhaftigkeit (Beweislastumkehr) des §924 ABGB ist
zwischen M&S und dem Kunden ausdrücklich ausgeschlossen.
Für gebrauchte Geräte und Teile sind Gewährleistungs-, Verbesserungs- und
Schadenersatzansprüche aller Art ausgeschlossen.
M&S ist erst nach Vollzahlung der Auftragssumme samt sämtlichen Nebenkosten
zur Gewährleistung verpflichtet.
Bei Umänderungen oder Erweiterungsarbeiten wird eine Gewähr nach den
vorstehenden Vorschriften nur dann übernommen, wenn eine solche vorher
schriftlich vereinbart wurde.
Der Kunde ist verpflichtet die gelieferten Waren und Gewerke sofort und vollständig
zu untersuchen und dabei allenfalls festgestellte oder auch später aufgetretene
Mängel unverzüglich, spätestens binnen drei Tagen, telefonisch und mittels
eingeschriebenen Briefes/Telefax bekannt zu geben. Kommt der Kunde dieser
Verpflichtung nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollständig nach, so verliert er
sämtliche Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche, soweit sie
diese Mängel betreffen, bzw. damit im Zusammenhang stehen.
Eine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden gilt, soweit dem nicht
Sonderbestimmungen für Verbraucher entgegenstehen, als ausgeschlossen.
Insbesondere sind von der Gewähr ausgeschlossen Schäden aus mangelhafter
Bauausführung, unsachgemäßer Benützung und Pflege der Anlage, mangelhafter
Schornsteinanlage, natürlicher Abnützung wie Nachlassen von Dichtungen oder
Rostungen, Schäden auf Grund chemischer oder elektrischer Einflüsse, zufolge
falscher Bedienung oder unsachgemäßer Behandlung, übermäßiger
Beanspruchung oder gewaltsamer Zerstörung.
Letztlich erlischt die Gewährleistung, wenn ohne Einverständnis von M&S
Änderungen an der Anlage vorgenommen werden oder die Anlage durch bauliche
Hindernisse, wie Feuer, Explosion, Diebstahl, Wasser, Frost oder überhaupt durch
von M&S nicht zu vertretende Umstände bzw. höhere Gewalt beschädigt wird.
Schadenersatzansprüche gegenüber M&S sind ausgeschlossen, sofern sie nicht
auf zumindest grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von M&S
zurückzuführen sind.
12. Gerichtsstand / Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist A-5700 Zell am See. Es gilt ausschließlich
österreichisches Recht Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird explizit
ausgeschlossen.
13. Allgemeines
Der Kunde erkennt die vorstehenden Bedingungen bei Auftragserteilung in allen
Teilen als für sich bindend an, sodass es eines späteren Hinweises darauf nicht
bedarf. Sohin haben diese Bedingungen für alle Nachfolgeaufträge und bis zur
völligen Beendigung der Geschäftsbeziehung Gültigkeit, dies auch im Falle der
Vertragsauflösung.
Allfälligen, diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen von M&S entgegenstehende
Regelungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden sind unwirksam.